Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt zwar erst ab 2023, aber schon heute müssen Unternehmen sich darauf vorbereiten. Die ständige Beobachtung der Lieferketten durch Verantwortliche in den betroffenen Firmen ist ein zentraler Punkt, denn bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel erläutern unsere Compliance-Experten Patrick Späth und Felix R. Werner, worum es geht. Mehr dazu lesen Sie hier.