Die globale Mindeststeuer soll ab 2023 multinationale Unternehmen mit einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent belegen. Die Umsetzung der Mustervorschriften von OECD und EU ist für Unternehmen mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Zudem ergeben sich Folgen für Unternehmenstransaktionen. Was jetzt zu beachten ist, erläutern unsere Steuerrechts-Experten Jens-Uwe Hinder und Jenny Broekmann in der Börsenzeitung.