In der anstehenden Hauptversammlungssaison müssen viele börsennotierte Gesellschaften ihren Aktionären das Vergütungssystem nach Ablauf von vier Jahrenseit der letzten Vorlage turnusgemäß erneut zur Billigung vorlegen. Die Praxis zeigt,dass es beim Thema Vorstandsvergütung an einigen Stellen hakt. Nun bietet sich die Gelegenheit zur Nachbesserung.
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